AGB

Allgemeine Vermietungsbedingungen für Campermiete Tostedt Kristiane Koch , gültig ab 01.12.2022

Sehr geehrte/r Kundin/Kunde (nachfolgend Kunde),
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobiles Inhalt des zwischen der Firma Campermiete Tostedt Kristiane Koch - nachstehend *CMT* genannt- und Ihnen zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!

1.Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
1.1 Gegenstand des Vertrages mit CMT ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobiles. CMT schuldet jedoch keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2 Nach Maßgabe der Ziff. 19 dieser Bedingungen getroffenen Rechtswahl finden auf das Vertragsverhältnis zwischen der CMT und dem Kunden in erster Linie diese Geschäftsbedingungen, hilfsweise die Bestimmungen über den Mietvertrag, §§ 531 ff. Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
1.3 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.4 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651.l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Anmietung eines Reisemobiles liegt ein Mietvertrag zugrunde und keine Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise).
1.5 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll. Die Übergabe/Rücknahme kann auch von einem durch die CMT beauftragte dritte Person erfolgen.
1.6 Die Miete beginnt mit der Übernahme des Reisemobiles durch den Mieter.
1.7 Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter das Reisemobil der VE an dem im Mietvertrag bezeichneten Ort zu übergeben. Das bei der Rückgabe des Reisemobils anzufertigende Rücknahmeprotokoll ist ebenfalls zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Reisemobil nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Weiterhin haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Überschreitung der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.
1.8 CMT wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
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2. Mindestalter, Führerschein
2.1 Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 21 Jahre. Führerscheinklasse 3 sowie Klasse B ist für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg erforderlich. Die Klasse C1 ist für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg erforderlich. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.
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3. Mietpreise, Versicherungen
3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.
3.2 Die Mietpreise beinhalten:
- freie Kilometerpauschale ab 2 Wochen Mietzeit, darunter 250km/Miettag
- Kaskoschutz mit 1.000 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall
- Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit EUR 100 Mio. Deckungssumme für Personen, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden EUR 8 Mio. je geschädigte Person)
- Euro-Schutzbrief
Treibstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
3.3 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnet CMT pro angefangener Stunde EUR 15 (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und gibt eventuelle Schadensersatzansprüche, die der Nachfolgemieter oder andere Personen CMT gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen, an den Mieter weiter.
3.4 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer von 3 Tagen während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale von EUR 120 (2023: 129€) berechnet.
3.5 Die Endreinigung von außen wird, um Schäden zu vermeiden, obligatorisch von CMT durchgeführt und dem Mieter in Rechnung gestellt (2023: 65€). Die Innenreinigung kann vom Mieter erbracht werden oder bei kostenpflichtiger Beauftragung von CMT (2023: 65€).
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4. Buchung
4.1 Mit der Buchung bietet der Kunde CMT den Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage dieser Mietbedingungen an.
4.2 Im Falle der elektronischen Übermittlung der Buchung (per E-Mail oder Internet oder App) wird CMT dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt eine verbindliche Buchungsbestätigung dar und begründet demnach einen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Mietvertrages.
4.3 Leistungsgegenstand ist ausschließlich der gebuchte Fahrzeugtyp oder ersatzweise ein adäquates Fahrzeug des gleichen Typs.
4.4 Prospektangaben in Prospekten, Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere von Herstellern, Fahrzeugübergabestellen und Reisevermittlern, die über die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Angaben von CMT hinausgehen oder dazu in Widerspruch stehen, sind für CMT nicht verbindlich.
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5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Sie erhalten nach der Buchung eine Reservierungsbestätigung und Rechnung, mit der Bitte um Begleichung dieser, sofort 50 % der Rechnungssumme auf das angegebene Konto der Campermiete Tostedt Kristiane Koch.
5.2 Die Restsumme muss 14 Tage vor Mietbeginn (spesen- und gebührenfrei, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland) auf das von CMT angegebene Konto vom Konto des Mieters bezahlt sein, inklusive des eventuell dazu gebuchten Vermietungszubehörs bzw. der Zusatzleistungen.
5.3 Die fällige Kaution ist, wie in der in der Buchungsbestätigung vermerkt, mit der Restzahlung oder bar bei der Übergabe zu leisten. Soweit zur Höhe der Kaution nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, beträgt diese EUR 1.000,- pro Buchung. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung durch CMT erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.
5.4 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Mietbeginn) wird die Kaution in Bar in der CMT-Vermietungsstation erhoben und der voraussichtliche Mietpreis inclusive Mietzubehör sofort fällig.
5.5 Soweit CMT zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen, insbesondere die Übernahme des gebuchten Fahrzeuges.
5.6 Erfolgen Anzahlung, Restzahlung und Kautionszahlung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fälligkeiten, so kann CMT nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff.6 dieser Bedingung belasten.
5.7 Soweit der Kunde nicht auf Grund vorangegangener Mahnung durch CMT vorzeitig in Verzug kommt, tritt Zahlungsverzugs auch ohne Mahnung durch CMT spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung ein.
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6. Rücktritt und Umbuchung
6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Es wird weiter darauf hin-gewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmung des § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB ein Widerrufsrecht nicht besteht.
6.2 CMT räumt dem Kunden jedoch ein Rücktrittsrecht ein, welches im Interesse des Kunden unbedingt schriftlich ausgeübt werden sollte. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag stellt CMT die nachfolgenden Stornogebühren in Rechnung, bei deren Bemessung entsprechend den Grundsätzen von §537 Abs.1 Satz 2 BGB ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt sind. Bei Rücktritt von der Reservierung/Buchung mit Mietbeginn werden folgende Stornogebühren fällig:

- bis 60 Tage vor Mietbeginn = 40 % der Gesamtmietsumme
- bis 30 Tage vor Mietbeginn = 60 % der Gesamtmietsumme
- bis 14 Tage vor Mietbeginn 80 % der Gesamtmietsumme und danach 100 %

6.3 Dem Mieter steht es frei, CMT nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
6.4 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Mietbeginns, der Fahrzeugart, der Übernahme und/ oder Rückgabestation oder der Ausstattung (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann CMT bis 59.Tag vor Mietbeginn ein Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 25 pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen in Ziff. 6.2 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
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7. Haftung, Vollkaskoschutz
7.1 Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und die der Mieter oder sein Fahrer zu vertreten haben, haftet der Mieter bis zu EUR 1.000,- pro Schadensfall.
7.2 Der Vermieter hat das Recht, anfallende Reparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlages abzurechnen.
7.3 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung des Mieters. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) gemäß §41 Abs. 2 Ziff.6 STVO (bzw. vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden. Weiter haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung voll für alle Schäden, die am Dach des Fahrzeugs durch den Mieter verursacht wurden, sowie die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe- und -breite) beruhen, auf Überladung, auf unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahren ohne Einweisung entstanden sind.
7.4 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingung verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Fahrer (Ziff.10) oder zu verbotenem Zweck (Ziff.11) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
7.5 der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. der CMT geltend gemachten Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.
7.6 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. CMT erhebt als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von EUR 9,50.
7.7 Hat der Mieter schuldhaft einen Schaden am Fahrzeug verursacht, der zum Ausfall einer oder mehrere Folgebuchungen führt, haftet er für den Mietausfall dieser Buchungen. CMT ist hierbei verpflichtet, den Mietausfallschaden so gering wie möglich zu halten.
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8. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige
8.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich der Vermietungsstation, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
8.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche geltenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Erstellung eines Rückgabeprotokoll aus Gründen unterbleibt, die nicht vom Mieter zu vertreten sind.
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9. Verhalten bei Unfällen
9.1 Der Mieter hat nach Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und die Vermietungsstation der CMT zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
9.2 Der Mieter hat die CMT bei allen Schäden sofort telefonisch zu informieren und spätestens bei Rückgabe einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze abzugeben.
9.3 Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten und von beiden Parteien unterschrieben sein.
9.4 es entsteht der Anspruch der CMT (Konventionalstrafe) bei Veruntreuung des Fahrzeuges durch den Mieter (es wird nicht von ihm zurück-gebracht). Bringt der Mieter das Fahrzeug im Rahmen des Mietvertrages nicht zurück, so behält sich der Vermieter vor, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 3.000 dem Mieter in Rechnung zu stellen, zuzüglich der Ortungs- und Rückholkosten des Fahrzeuges.
9.5 Ist die voraussichtliche Schadenshöhe höher als die Eigenhaftung oder besitzt das Fahrzeug nicht mehr die vollständige Verkehrssicherheit, so ist der Vermieter unverzüglich vom Mieter zu informieren.
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10. Berechtigte Fahrer
10.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.
10.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter bekannt zu geben. Der Mieter gilt für die Dauer der Miete als Halter.
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11. Verbotene Nutzung
11.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
• zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
• zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen
• zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
• zur Weitervermietung oder Weitergabe
• für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenem Gelände

11.2 Das Fahrzeug sie das Zubehör sind schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
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12. Übergabe, Rücknahme
12.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei Fahrzeugübernahme an einer ausführlichen Einweisung in der Übergabe-Station teilzunehmen. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges so lange vorenthalten, bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Zu Beginn des Mietantritts hat der Mieter den vorgeschriebenen Reifendruck sofort zu überprüfen. Beanstandet er auf-grund dessen einen Schadensfall im Nachhinein, so ist er damit selbst voll verantwortlich.
12.2 Vor der Rückgabe des Fahrzeugs muss der Brauchwassertank komplett entleert und der Innenraum vom Mieter gereinigt sein. Sollte das nicht der Fall sein, werden dem Mieter die Kosten für angefallene Reinigungsarbeiten (mind. EUR 100,-) in Rechnung gestellt. Falls die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter Reinigungsgebühren in Höhe von EUR 150,-- in Rechnung gestellt. Die Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift des Mitarbeiters der Vermietungsstation auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Ohne diese Unterschrift gehen sämtliche Schäden am Mietfahrzeug zu Lasten des Mieters, insbesondere bei Abstellen des Fahrzeuges außerhalb der Geschäftszeiten.
Übergaben erfolgen nach Einweisung von Mo. bis Sa. nach Absprache 15:00-18:00 Uhr, Rücknahmen erfolgen Mo. bis Sa. nach Absprache 09-13 Uhr. Übergaben außerhalb dieser Zeiten sind nur nach Absprache und mit einer zusätzlichen Gebühr (EUR 75,-) möglich. Die Rückgabe erfolgt an der Station oder einer mobilen zuvor vereinbarten Außenstelle und wird durch Unterschrift des Mieters und Vermieters auf der Checkliste des Vertrages bestätigt. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern die oben genannten Zeiten eingehalten werden.
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13. Ersatzfahrzeug
13.1 Kann das gebuchte Fahrzeug an der Vermietungsstation nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte eine kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren oder Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters. Kann das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters nicht weiterverwendet werden, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeugs verweigern. Eine Kündigung des Mietvertrages ist in diesem Fall ausgeschlossen.
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14. Auslandsfahrten
14.1 Auslandsfahrten mit dem gemieteten Wohnmobil sind möglich und grundsätzlich in Europa möglich. Osteuropäische Länder bedürfen der vor-vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Einschränkungen durch Pandemien sind zu beachten. Geltende Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sind zu beachten.
14.2 Der Mieter muss entsprechend seiner Reiseplanung eigenständig eventuell notwendige Genehmigungen, Maut- bzw. Umwelt-Vignetten beschaffen. Die Anbringung an der Frontscheibe ist bei gesetzlichem Erfordernis erlaubt, ohne jedoch die Fahrersicht einzuschränken.
14.3 In Ländern mit digitaler Mauterhebung muss der Mieter sich vor der Reise bei der für die Mauterhebung zuständigen Gesellschaft ein Konto mit genauer Eingrenzung der Reisedaten anlegen, um die Mautkosten direkt zu verrechnen (z.B. in Norwegen und Schweden bei EPASS24).
14.4 Bei Verletzung lokaler Vorschriften und Gesetze haftet der Mieter uneingeschränkt für alle Strafen und Bußgelder, vgl. §7.

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15. Rauchverbot, Haustiere
15.1 CMT bietet im Rahmen seiner Mietflotte nur Nichtraucherfahrzeuge an. Das Rauchen ist demnach bei Nichtraucherfahrzeugen im gesamten Fahrzeug, sowohl in der Fahrerkabine als auch im Wohn- und Schlafbereich, nicht gestattet.
15.2 Die Mitnahme von Hunden, Katzen oder anderen Tieren ist vor der Buchung mit der CMT abzustimmen.
15.3 Im Falle nachgewiesener Zuwiderhandlungen kann CMT gegebenenfalls den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen und den Mieter mit den Kosten belasten, welche durch eine Entlüftung, bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstanden sind (gesondertes Filtersystem), einschließlich etwaiger Ausfallkosten durch dadurch bedingte Nichtvermietbarkeit des Fahrzeuges.
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16. Reparaturen
16.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung der CMT in Auftrag gegeben werden. Vorherige Reparaturen ohne Abstimmung gehen zu Lasten des Mieters.
16.2 Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 7), von der CMT-Hauptverwaltung erstattet.
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17. Abhilfe, Minderung, Schadensersatz
17.1 Der Mieter hat wegen nicht vertragsgemäßer der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder, soweit CMT einen Mängel des Fahrzeuges zu vertreten hat, auf Schadenersatz. Zur Abhilfe hat der Kunde der Vermietungsstation unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und der Vermietungsstation eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die unverzügliche Mängelrüge ohne Verschulden des Mieters unterbleibt oder eine Abhilfe von CMT verweigert wird oder objektiv unmöglich ist.
17.2 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche CMT nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
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18. Beschränkung der Haftung
18.1 Die Haftung von CMT ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um vertragliche Hauptpflichten handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung sowie für die Haftung der CMT, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen bei Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens.
18.2 Bei Reisen mit einem Wohnmobil sind die aktuellen Verordnungen und Gesetze des jeweiligen Landes zu beachten. Die Firma VE übernimmt keine Haftung für eventuell bestehende Reiseeinschränkungen.
18.3 Gewinnspiele
Bei der Teilnahme an Gewinnspielen und Wettbewerben ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
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19. Ausschlussfrist, Verjährung
19.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Die Frist beginnt nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde, von den die Ansprüche gegen CMT begründeten Umständen Kenntnis erlangt.
19.2 Ansprüche des Kunden aus dem Mietvertrag gegenüber CMT, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
19.3 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von Umständen, die den Anspruch begründen und CMT als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
19.4 Schweben zwischen dem Kunden und CMT Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunden oder CMT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
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20. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
20.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass CMT seine persönlichen Daten speichert.
20.2 CMT darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrs-verstößen und ähnliches.
20.3 Aus sicherheitstechnische Gründen sind unsere Fahrzeuge mit einem Trackingsystem ausgestattet. Damit können der aktuelle Standort und die Reiseroute nachverfolgt werden.
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21. Rechtswahl und Gerichtsstand
21.1 auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CMT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
21.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen CMT im Ausland für die Haftung von CMT dem Grunde nach, nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
21.3 der Kunde kann CMT nur an deren Sitz verklagen
21.4 Für Klagen von CMT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Mietvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtstand der Sitz von CMT vereinbart.
21.5 die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Mietvertrag zwischen dem Kunden und CMT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b)wenn und insoweit auf den Mietvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunden angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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22. Änderung der AGB
22.1 CMT kann die AGB jederzeit ändern, wenn der Kunde der Änderung zustimmt. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, indem er auf Benachrichtigung hin binnen 2 Wochen keinen Widerspruch gegen die Änderung einlegt. CMT wird den Kunden auf die Folgen des Nichteinlegens eines Widerspruchs hinweisen.

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Campermiete Tostedt Kristiane Koch, Stand 12.2022